AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der aquaphine GmbH

aquaphine GmbH
Erich-Weinert-Str. 145 | 10409 Berlin
Geschäftsführung: Josephine Krause & Boris Krause
+49 (0)30 54 46 46 54 | info@aquaphine.de | info@tobeinsel.de

Stand: 16. Oktober 2026

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient nur als Übersetzungshilfe.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragssprache

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Schwimm-, Sport- und sonstige Kurs- und Freizeitangebote sowie für den Erwerb von Gutscheinen bei der aquaphine GmbH. Sie gelten insbesondere auch für Angebote unter der Bezeichnung TOBEinsel, soweit Vertragspartnerin die aquaphine GmbH ist.

2. Vertragspartnerin des/der Kund*in ist die aquaphine GmbH, Erich-Weinert-Str. 145, 10409 Berlin. Die Verwendung einer Marke oder Angebotsbezeichnung der aquaphine GmbH, insbesondere TOBEinsel, ändert hieran nichts.

3. Für den jeweiligen Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Eine spätere Änderung oder Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bereits bestehende Verträge nicht, soweit nichts anderes wirksam vereinbart wird.

4. Individuell mit dem/der Kund*in getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

5. Informationen über Kurse, Kursinhalte, Termine und Preise können insbesondere auf den Webseiten der aquaphine GmbH veröffentlicht werden. Für den einzelnen Vertrag sind das konkret unterbreitete und angenommene Angebot sowie die dabei einbezogenen Vertragsbedingungen maßgeblich.

6. Vertragssprache ist Deutsch. Vertragsunterlagen und rechtlich maßgebliche AGB werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Eine englische Übersetzung kann ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt werden; im Fall von Abweichungen, Unklarheiten oder Widersprüchen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 2 Vertragsschluss bei Kursbuchungen

1. Interessent*innen können sich über die Webseiten der aquaphine GmbH oder auf anderem Wege für Kursangebote vormerken lassen. Eine Registrierung oder Aufnahme in eine Warteliste ist unverbindlich und begründet weder einen Vertrag noch einen Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz.

2. Sobald ein geeigneter Kursplatz zur Verfügung steht, kann die aquaphine GmbH dem/der Interessent*in telefonisch, per E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg ein konkretes Kursangebot unterbreiten. Das Angebot bezeichnet insbesondere den Kurs, den vollständigen Kurszeitraum mit Beginn und Ende, den regelmäßigen Kurstermin sowie die Gesamtkursgebühr.

3. Vor der verbindlichen Annahme wird der/die Interessent*in auf die Geltung dieser AGB sowie der für den jeweiligen Kurs geltenden Haus-, Bade- und Benutzungsordnungen hingewiesen und erhält eine zumutbare Möglichkeit, diese Regelungen zur Kenntnis zu nehmen. Sie werden insbesondere auf den Webseiten der aquaphine GmbH zugänglich gemacht und können vor Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Mit der verbindlichen Annahme erklärt sich der/die Kund*in mit den vor Vertragsschluss zugänglich gemachten Vertragsbedingungen einverstanden.

4. Bei den angebotenen Schwimm-, Sport- und sonstigen Freizeitkursen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wird. Für Verträge über solche terminierten Kursangebote besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierauf wird der/die Kund*in vor der verbindlichen Buchung ausdrücklich hingewiesen. Die freiwilligen Stornierungs- und Kündigungsmöglichkeiten nach § 4 bleiben unberührt.

5. Ein Kursvertrag kann vollständig telefonisch geschlossen werden. Vor einer verbindlichen telefonischen Buchung informiert die aquaphine GmbH den/die Kund*in insbesondere über den Kurs, die maßgeblichen Termine, die Gesamtkursgebühr, die Geltung dieser AGB und der gegebenenfalls einschlägigen Haus-, Bade- oder Benutzungsordnung, die erforderlichen Verbraucherinformationen sowie darüber, dass für den konkret terminierten Freizeitkurs kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Der/die Kund*in wird ausdrücklich auf die auf der Webseite veröffentlichten Vertragsbedingungen hingewiesen.

6. Der Vertrag kommt zustande, sobald der/die Interessent*in das konkrete Kursangebot nach den vorstehenden Informationen telefonisch oder in Textform, insbesondere per E-Mail, verbindlich annimmt. Eine besondere Schriftform ist nicht erforderlich. Die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung einer später übersandten Rechnung lässt einen bereits wirksam geschlossenen Vertrag unberührt.

7. Nach Vertragsschluss erhält der/die Kund*in innerhalb angemessener Frist, spätestens vor Beginn des gebuchten Kurses, eine Vertrags- bzw. Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail. Zusammen mit oder im Zusammenhang mit dieser Bestätigung werden insbesondere die Rechnung, die geltenden AGB und die für den Kurs maßgeblichen weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Bestätigung weist erneut darauf hin, dass für den terminierten Kurs kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Der Zugang der Rechnung ist der Ausgangspunkt für die freiwillige siebentägige kostenfreie Stornierungsmöglichkeit nach § 4; der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ändert sich hierdurch nicht.

8. Die vorstehenden Regelungen zum Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts gelten ausschließlich für konkret terminierte Freizeitangebote. Für nicht terminierte Gutscheine gelten die gesonderten Regelungen in § 5.

§ 3 Kursgebühr, Rechnung und Zahlung

1. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr entsteht mit Vertragsschluss. Die Kursgebühr wird grundsätzlich 14 Kalendertage vor Beginn des Kurses fällig. Wird der Vertrag weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn geschlossen oder geht die Rechnung erst nach diesem Zeitpunkt zu, wird die Kursgebühr mit Zugang der Rechnung fällig, sofern die Rechnung keinen späteren Fälligkeitstermin nennt.

2. Die Kursgebühr ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Nach vorheriger Absprache kann die Zahlung auch per Karte vor Ort erfolgen.

3. Die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung hebt den Vertrag nicht auf und gilt nicht als Stornierung oder Kündigung. Für eine Beendigung gelten ausschließlich die Regelungen des § 4.

4. Ist eine fällige Kursgebühr nicht gezahlt, kann die aquaphine GmbH die Teilnahme bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderung verweigern. Der Vertrag und die Zahlungspflicht bleiben hiervon unberührt; gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben bestehen.

5. Wird der Vertrag nach § 4 wirksam storniert oder gekündigt, richtet sich die geschuldete Kursgebühr nach den dort geregelten Kostenfolgen. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden erstattet.

§ 4 Freiwillige Stornierung und Kündigung von Kursbuchungen

1. Ungeachtet des bei terminierten Kursangeboten nicht bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts kann der/die Kund*in die Kursbuchung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung kostenfrei stornieren. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Tag des Zugangs der Stornierung bei der aquaphine GmbH und dem Beginn der ersten Kursstunde mindestens ein vollständiger Geschäftstag liegt. Geschäftstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin.

2. Sind die Voraussetzungen der kostenfreien Stornierung nicht erfüllt, kann der/die Kund*in den Kursvertrag bis zu dem in Absatz 6 bestimmten Zeitpunkt nach den folgenden Regeln einseitig beenden. Dabei wird zwischen der Vergütung für bereits tatsächlich durchgeführte Kursstunden und dem pauschalierten Schaden aus der vorzeitigen bzw. kurzfristigen Vertragsbeendigung unterschieden.

3. Kursstunden, die bis zum Zugang der Kündigung bereits stattgefunden haben, sind entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtkursgebühr zu vergüten. Ist kein Einzelstundenpreis vereinbart, entspricht die Vergütung einer Kursstunde der Gesamtkursgebühr geteilt durch die Anzahl der im Kurs enthaltenen Kursstunden.

4. Zusätzlich zur Vergütung bereits durchgeführter Kursstunden fällt eine Stornierungspauschale in Höhe des Entgelts für zwei Kursstunden (zweimal Gesamtkursgebühr geteilt durch die Anzahl der vereinbarten Kursstunden) an. In begründeten Einzelfällen kann aquaphine nach individueller Absprache aus Kulanz ganz oder teilweise auf die Stornierungspauschale verzichten; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Eine der ersten drei noch bevorstehenden Kursstunden wird außerdem als Bestandteil des pauschalierten Ausfallschadens berücksichtigt, wenn zwischen dem Tag des Zugangs der Stornierung oder Kündigung und dem Beginn dieser Stunde kein vollständiger Geschäftstag liegt. Es gilt folgende Staffel:

a) Erfolgt die Vertragsbeendigung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsmöglichkeit so rechtzeitig vor der ersten Kursstunde, dass mindestens ein vollständiger Geschäftstag dazwischenliegt, fällt ausschließlich die Stornierungspauschale in Höhe des Entgelts für zwei Kursstunden gemäß Absatz 4 an.

b) Liegt zwischen dem Zugang der Vertragsbeendigung und der ersten Kursstunde kein vollständiger Geschäftstag, werden die erste Kursstunde und die Stornierungspauschale berücksichtigt.

c) Hat die erste Kursstunde stattgefunden und liegt zwischen dem Zugang der Kündigung und der zweiten Kursstunde mindestens ein vollständiger Geschäftstag, sind die erste Kursstunde und die Stornierungspauschale zu zahlen. Liegt kein vollständiger Geschäftstag dazwischen, wird zusätzlich die zweite Kursstunde berücksichtigt.

d) Haben die ersten beiden Kursstunden stattgefunden und liegt zwischen dem Zugang der Kündigung und der dritten Kursstunde mindestens ein vollständiger Geschäftstag, sind die ersten beiden Kursstunden und die Stornierungspauschale zu zahlen. Liegt kein vollständiger Geschäftstag dazwischen, wird zusätzlich die dritte Kursstunde berücksichtigt.

e) Haben die ersten drei Kursstunden stattgefunden und erfolgt die Kündigung noch rechtzeitig nach Absatz 6, sind die ersten drei Kursstunden und die Stornierungspauschale zu zahlen.

5. Hinsichtlich der Stornierungspauschale und der als Ausfallschaden berücksichtigten, noch nicht tatsächlich durchgeführten Kursstunden bleibt dem/der Kund*in ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der pauschalierte Schadensersatz reduziert sich dann entsprechend. Die Vergütung bereits tatsächlich durchgeführter Kursstunden bleibt unberührt. Eine Nachbesetzung des Kursplatzes und ersparte Aufwendungen werden bei der Ermittlung des Ausfallschadens berücksichtigt. Derselbe Schaden wird nicht mehrfach berechnet.

6. Die freiwillige einseitige Kündigungsmöglichkeit endet, sobald zwischen dem Tag des Zugangs der Kündigung und dem Beginn der vierten Kursstunde kein vollständiger Geschäftstag mehr liegt. Danach ist eine vorzeitige ordentliche Beendigung des befristeten Kursvertrags nur mit Zustimmung der aquaphine GmbH möglich; ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7. Die insgesamt nach diesem Paragraphen geschuldete Vergütung und der pauschalierte Schadensersatz dürfen zusammen die vereinbarte Gesamtkursgebühr nicht übersteigen.

8. Die Stornierung oder Kündigung ist in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber der aquaphine GmbH zu erklären. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der aquaphine GmbH maßgeblich.

§ 5 Widerrufsrecht beim Erwerb nicht terminierter Gutscheine

1. Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Verträge über Gutscheine, bei denen bei Vertragsschluss noch kein spezifischer Termin oder Leistungszeitraum vereinbart ist und dem/der Verbraucher*in nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht. Für konkret terminierte Schwimm-, Sport- und sonstige Freizeitkurse besteht nach § 2 kein gesetzliches Widerrufsrecht.

2. Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Erwerb eines nicht terminierten Gutscheins zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die aquaphine GmbH, Erich-Weinert-Str. 145, 10409 Berlin, E-Mail: info@aquaphine.de oder info@tobeinsel.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per E-Mail oder mit einem per Post versandten Brief, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden; vorgeschrieben ist dies nicht. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3. Folgen des Widerrufs. Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Durch eine abweichende Vereinbarung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

4. Wird ein Gutschein für einen konkret terminierten Freizeitkurs eingesetzt, gelten für diese Kursbuchung die Regeln über terminierte Kursangebote. Vor der verbindlichen Buchung wird auf das Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts hingewiesen; § 4 bleibt unberührt.

5. Muster-Widerrufsformular. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgende Angaben an aquaphine GmbH, Erich-Weinert-Str. 145, 10409 Berlin, E-Mail: info@aquaphine.de oder info@tobeinsel.de, übermitteln: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Erwerb des folgenden Gutscheins: ________. Bestellt am (*): ________. Name des/der Verbraucher(s): ________. Anschrift des/der Verbraucher(s): ________. Datum: ________. Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ________. (*) Unzutreffendes streichen.

§ 6 Versäumte Kursstunden, Erkrankung und einzelne Kursausfälle

1. Nimmt der/die Teilnehmer*in aus persönlichen Gründen an einer Kursstunde nicht teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder anteilige Erstattung. Besondere Regeln einzelner Angebote und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2. Tritt nach Vertragsschluss eine unvorhergesehene Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung ein, die voraussichtlich länger als vier Wochen andauert und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, kann die aquaphine GmbH aus Kulanz insbesondere eine spätere Inanspruchnahme noch nicht genutzter Kursleistungen oder, nach den Regeln des jeweiligen Kurses, die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ermöglichen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kulanzregelung besteht nicht. Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

3. Für eine versäumte einzelne Kursstunde kann grundsätzlich eine Ersatzperson benannt werden. Bei Baby- und Kinderkursen darf das Alter des Ersatzkindes höchstens drei Monate vom Alter des angemeldeten Kindes abweichen. Für Schwimmlernkurse sowie Bronze- und Silberkurse ist eine Ersatzperson ausgeschlossen. Abweichungen und eine dauerhafte Übertragung des Kursplatzes bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der aquaphine GmbH.

4. Teilnehmerinnen an AquaKugelbauch-Kursen können während der vereinbarten Vertragslaufzeit versäumte einzelne Kursstunden an einem anderen angebotenen Kurstermin nachholen, soweit dort ein geeigneter freier Platz verfügbar ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Nicht innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholte Stunden verfallen mit deren Ablauf.

5. Sagt die aquaphine GmbH eine einzelne Kursstunde ab, wird diese grundsätzlich nachgeholt oder die anteilige Kursgebühr erstattet. Die Nachholung kann insbesondere durch Verlängerung der Kurslaufzeit um einen zusätzlichen Kurstermin, regelmäßig um eine Woche, erfolgen. Die aquaphine GmbH entscheidet unter Berücksichtigung der organisatorischen Möglichkeiten über Nachholung bzw. Verlängerung oder Erstattung. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Änderungen im Kursbetrieb, Kursabsage und ergänzende Leistungen

1. Die aquaphine GmbH darf Kursleitungen aus sachlichen oder betrieblichen Gründen wechseln.

2. Muss ein gesamter Kurs vor seinem Beginn aus organisatorischen, personellen, technischen oder sonstigen sachlichen Gründen abgesagt werden, werden bereits gezahlte Kursgebühren für diesen Kurs vollständig erstattet. Ein Anspruch auf Durchführung oder Bereitstellung eines Ersatzkurses besteht nicht. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3. Kann die aquaphine GmbH einen bereits begonnenen Kurs dauerhaft nicht fortführen und können die noch ausstehenden Kursstunden nicht nachgeholt werden, wird der auf die verbleibenden Kursstunden entfallende Betrag als Guthaben bei der aquaphine GmbH hinterlegt. Auf Wunsch des/der Kund*in wird das Guthaben stattdessen ausgezahlt. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. Bei Kinderschwimmkursen mit Elternbegleitung kann die aquaphine GmbH einen Termin vorsehen, an dem ein externer professioneller Unterwasserfotograf Aufnahmen anbietet. Soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots ist, übernimmt die aquaphine GmbH keine Garantie für das Erscheinen oder die Leistungen des Drittanbieters. Ein Anspruch auf einen Ersatz- oder Ausweichtermin für Fotoaufnahmen besteht nicht.

§ 8 Aufsicht, Sicherheit und Verhalten

1. Außerhalb der vereinbarten Kurszeit obliegt die Aufsicht über minderjährige Teilnehmer*innen den Erziehungsberechtigten bzw. beauftragten Begleitpersonen. Dies gilt insbesondere beim Umziehen und auf den Wegen zwischen Umkleide- und Kurs- bzw. Beckenbereich. Kinder dürfen vor Beginn und nach Ende des Unterrichts nicht unbeaufsichtigt das Wasser oder andere Kursbereiche betreten.

2. Soweit die aquaphine GmbH im Rahmen eines Kurses die Aufsicht übernimmt, beginnt diese mit dem vereinbarten Kursbeginn am vorgesehenen Übergabe- bzw. Kursort und endet mit dem vereinbarten Kursende. Teilnehmer*innen sind rechtzeitig zu übergeben und danach unverzüglich wieder zu übernehmen.

3. Bei Angeboten, deren Konzept die aktive Teilnahme oder Anwesenheit eines Elternteils bzw. einer Begleitperson vorsieht, verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei dieser Person. Die Kursleitung übernimmt insbesondere fachliche Anleitung und Organisation. Sicherheits- und Verhaltensanweisungen sind zu befolgen.

4. Bei Angeboten, an denen Minderjährige ohne begleitende Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen teilnehmen, übernimmt die aquaphine GmbH für die vereinbarte Kurszeit die im Kursbetrieb erforderliche Aufsicht.

5. Teilnehmer*innen und erforderliche Begleitpersonen dürfen sich grundsätzlich ab 20 Minuten vor Kursbeginn zum Umziehen in den vorgesehenen Räumen aufhalten. Hiermit ist keine vorzeitige Aufsichtsübernahme durch die aquaphine GmbH verbunden.

6. Teilnehmer*innen und Begleitpersonen müssen die geltenden Haus-, Bade-, Sicherheits- und Benutzungsregeln sowie Anweisungen der Mitarbeiter*innen und Kursleitungen beachten. Sicherheitsrelevante Einschränkungen oder sonstige Umstände, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können, sind der Kursleitung vor der jeweiligen Kursstunde mitzuteilen, soweit dies erforderlich ist; Diagnosen müssen nicht offengelegt werden.

7. Teilnehmer*innen, Eltern und Begleitpersonen sind für ihr eigenes Verhalten verantwortlich, insbesondere für die Beachtung erteilter Sicherheits- und Verhaltensanweisungen. Für selbst schuldhaft verursachte Schäden haften sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden, die ein Kind verursacht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer gegebenenfalls vorliegenden Aufsichtspflichtverletzung; allein die Elternstellung begründet keine Haftung. Beschädigungen und sonstige Schadensereignisse sind den Mitarbeiter*innen unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Aufsichts-, Sorgfalts-, Organisations- und Verkehrssicherungspflichten der aquaphine GmbH werden nicht eingeschränkt.

§ 9 Haftung und persönliche Gegenstände

1. Die aquaphine GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der aquaphine GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen. Sie haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der genannten Personen beruhen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die aquaphine GmbH für den entstandenen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kund*in regelmäßig vertrauen darf. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Für sonstige Schäden aus einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der aquaphine GmbH ausgeschlossen.

4. Die aquaphine GmbH übernimmt keine gesonderte Verwahrung persönlicher Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände oder sonstigen Eigentums. Soweit verschließbare Schränke oder andere Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird deren Nutzung empfohlen. Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl richtet sich die Haftung ausschließlich nach den vorstehenden Absätzen.

5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 10 Haus-, Bade- und Benutzungsordnungen

1. Für Kurse und sonstige Angebote gelten ergänzend die am Veranstaltungsort geltenden Haus-, Bade- und Benutzungsordnungen. Teilnehmer*innen und Begleitpersonen sind verpflichtet, diese sowie die geltenden Sicherheits-, Hygiene- und Verhaltensvorgaben einzuhalten.

2. Behördliche, gesetzliche oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten erforderliche Sicherheits-, Hygiene- oder Nutzungsvorgaben sind ebenfalls zu beachten.

3. Soweit eine gesonderte Haus-, Bade- oder Benutzungsordnung der aquaphine GmbH gilt, wird sie vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht und im Zusammenhang mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt und/oder auf der Webseite bereitgehalten. Regeln eines externen Veranstaltungsorts können zusätzlich vor Ort bekannt gemacht werden.

4. Den zur Durchführung des Kursbetriebs und zur Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Hygiene erteilten Anweisungen der Mitarbeiter*innen der aquaphine GmbH und des Personals des Veranstaltungsorts ist Folge zu leisten. Der/die Kund*in hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm/ihr mitgebrachte Teilnehmer*innen und Begleitpersonen die Regeln beachten.

§ 11 Verstöße und Beckenverunreinigung

1. Die aquaphine GmbH bzw. ihre beauftragten Mitarbeiter*innen üben am Veranstaltungsort im Rahmen ihrer Befugnisse das Hausrecht aus. Teilnehmer*innen und Begleitpersonen, die Regeln verletzen, Anweisungen nicht befolgen oder den sicheren Kursbetrieb erheblich beeinträchtigen, können von der laufenden Kursstunde ausgeschlossen oder zum Verlassen aufgefordert werden. Soweit Art und Schwere des Verstoßes es zulassen, soll zuvor auf das Verhalten hingewiesen und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden; bei Gefährdungen von Sicherheit oder Hygiene ist dies nicht erforderlich.

2. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die aquaphine GmbH den/die Teilnehmer*in von der weiteren Teilnahme ausschließen und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Bei sachlichem Grund kann ein zeitlich angemessenes Hausverbot ausgesprochen werden. Gesetzliche Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sowie zwingende Rechte des/der Kund*in bleiben unberührt.

3. Sollte es im Rahmen des Kurses aufgrund unsachgemäßer hygienischer Handhabung (z.B. durch das Nichttragen, durch die Verwendung nicht passender oder des nicht richtigen Anlegens von Schwimmwindeln bei Babys und Kleinkindern, vgl. hierzu § 2 Nr. 9 der Bade- und Benutzungsordnung) zu einer Verunreinigung, insbesondere Verkotung, des Wassers kommen, so hat der/die verursachende Teilnehmer*in bzw. dessen/ihre gesetzliche*r Vertreter*in nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen für die dadurch entstehenden Reinigungs- und Ausfallkosten aufzukommen.

4. Der Anspruch auf Ersatz der Reinigungs- und Ausfallkosten wird pauschal in Höhe von 600,00 € geltend gemacht. Dem/der Kursteilnehmer*in bzw. seinem/ihrer gesetzlichen Vertreter*in bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; der Anspruch entfällt oder vermindert sich dann entsprechend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit die aquaphine GmbH einen höheren ersatzfähigen Schaden nachweist. Eine bereits geleistete Pauschale wird darauf angerechnet.

5. Der Abschluss einer passenden privaten Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Bei Familien mit Kindern sollte der Versicherungsschutz auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder umfassen. Teilnehmer*innen und Eltern sollten mit ihrem Versicherer klären, ob insbesondere durch Beckenverunreinigungen verursachte Reinigungs- und Ausfallkosten sowie selbst verursachte Schäden von Eltern und Begleitpersonen abgedeckt sind. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese Empfehlung begründet keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Haftung.

§ 12 Datenschutz

1. Die aquaphine GmbH verarbeitet personenbezogene Daten von Interessent*innen, Kund*innen, Teilnehmer*innen und gegebenenfalls gesetzlichen Vertreter*innen nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit sie zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich ist, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf einer sonstigen gesetzlich zulässigen Grundlage. Soweit im Einzelfall eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.

2. Weitere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter www.aquaphine.de/datenschutzerklaerung.

3. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Verarbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bzw. die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine weitere Speicherung erfordern. Nach Wegfall der Speichergründe werden die Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

§ 13 Unwirksame Bestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist oder nicht Vertragsbestandteil geworden ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für Verbraucher*innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der/die Vertragspartner*in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Berlin Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Information zur Verbraucherstreitbeilegung

Die aquaphine GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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